Johannes-Kepler-Gymnasium | Stuttgart-Bad Cannstatt

Jüdische und islamische Feiertage

Für eine Beurlaubung an einem islamischen oder jüdischen Feiertag ist eine Beurlaubung notwendig. Der Antrag auf Beurlaubung (PDF-Datei) muss rechtzeitig (spätestens drei Tage vorher) in schriftlicher Form gestellt werden. Zuständig für die Beurlaubung ist nach § 4 Abs.5 der Schulbesuchsverordnung die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer.

Alle Feiertage sind dem interkulturellem Kalender des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge entnommen.

2021 
2022

Islamische Feiertage im Schuljahr 2021/2022:
Schülerinnen und Schüler, die der islamischen Religion angehören, werden auf Antrag am Fest des Fastenbrechens sowie am Opferfest einen Tag beurlaubt.

Opferfest 09.07.2022
Fastenbrechenfest 02.05.2022


Jüdische Feiertage im Schuljahr 2021/2022:
Schülerinnen und Schüler der jüdischen Religionsgemeinschaft werden auf Antrag am jüdischen Neujahrsfest zwei Tage, am Versöhnungsfest einen Tag, am Laubhüttenfest zwei Tage, am Schluss-Fest zwei Tage, am Passahfest die zwei ersten und die zwei letzten Tage sowie am jüdischen Pfingstfest zwei Tage beurlaubt.

Rosch-Haschana (Neujahrsfest) 07.09. und 08.09.2021
Jom Kippur (Versöhnungstag) 19.09.2021
Sukkot (Laubhüttenfest) 21.09. bis 22.09.2021
Schemini Azeret (Schlussfest) 28.09.2021
Simchat Thora (Freudenfest) 29.09.2021
Pessach (Passahfest) 16.04. bis 23.04.2022 (Osterferien)
Schawuot (Wochenfest) 05.06. und 06.06.2022 (50 Tage nach Pessach)