Johannes-Kepler-Gymnasium | Stuttgart-Bad Cannstatt

Jüdische und islamische Feiertage

Für eine Beurlaubung an einem islamischen oder jüdischen Feiertag ist eine Beurlaubung notwendig. Der Antrag auf Beurlaubung (PDF-Datei) muss rechtzeitig (spätestens drei Tage vorher) in schriftlicher Form gestellt werden. Zuständig für die Beurlaubung ist nach § 4 Abs.5 der Schulbesuchsverordnung die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer.

Alle Feiertage sind dem interkulturellem Kalender 2024 des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge entnommen.

Islamische Feiertage im Schuljahr:
Schülerinnen und Schüler, die der islamischen Religion angehören, werden auf Antrag am Fest des Fastenbrechens sowie am Opferfest einen Tag beurlaubt.

Opferfest 16.06.2024
Fastenbrechenfest 10.04.2024


Jüdische Feiertage im Schuljahr:
Schülerinnen und Schüler der jüdischen Religionsgemeinschaft werden auf Antrag am jüdischen Neujahrsfest zwei Tage, am Versöhnungsfest einen Tag, am Laubhüttenfest zwei Tage, am Schluss-Fest zwei Tage, am Passahfest die zwei ersten und die zwei letzten Tage sowie am jüdischen Pfingstfest zwei Tage beurlaubt.

Rosch-Haschana (Neujahrsfest) 03.10. und 04.10.2024
Jom Kippur (Versöhnungstag) 12.10.2024
Sukkot (Laubhüttenfest) 17.10 und 18.10.2024
Schemini Azeret (Schlussfest) 24.10.2024
Simchat Thora (Freudenfest) 25.10.2024
Pessach (Passahfest) 23.04. bis 30.04.2024 (Osterferien)
Schawuot (Wochenfest) 12.06. und 13.06.2022 (50 Tage nach Pessach)